Fachartikel & Praxisanalysen
Beispielrechnungen, Praxisberichte und rechtliche Grundlagen für Schweizer Gebäudedienstleister – vom Hauswartungsmandat bis zum lückenlosen Qualitätsnachweis.
Hauswartung kalkulieren: Wann sich die Pauschale lohnt – und wann sie Geld kostet
Eine Liegenschaft mit zwölf Wohnungen, CHF 780.– im Monat, sauber offeriert. Nach einem halben Jahr zeigt die Zeiterfassung: Der effektive Stundenertrag liegt nicht bei CHF 65.–, sondern bei CHF 46.–. Eine Beispielrechnung zeigt, wo die Stunden versickern.
Redaktion gebaeudejournal.ch
Fachredaktion Gebäudedienstleistung
Der Hauswart im Mietrecht: Was er darf, was er muss – und was nicht seine Aufgabe ist
Der Hauswart handelt im Auftrag der Vermieterschaft, nicht der Mietenden. Er darf Wohnungen nur nach Anmeldung betreten, kann an die Hausordnung erinnern, aber keine Abmahnungen aussprechen. Für Gebäudedienstleister besonders wichtig: Nur die laufende Betreuung darf als Hauswartkosten über die Nebenkosten abgerechnet werden, Reparaturen nicht. Saubere Rapporte, die beides trennen, ersparen der Verwaltung Ärger mit den Mietenden.
Rapporte und Qualitätsnachweise digital führen: Was eine Reinigungsfirma pro Monat an Büroarbeit spart
In unserer Beispielrechnung verbringt eine Reinigungsfirma mit acht Mitarbeitenden und 25 Objekten rund 15 Stunden pro Monat mit Stundenzetteln, Rapporten und der Suche nach Nachweisen. Werden Zeiten, Rapporte und Qualitätskontrollen direkt auf dem Handy erfasst, sinkt dieser Aufwand auf etwa 4 Stunden. Der grössere Gewinn liegt aber woanders: Bei jeder Reklamation ist der Nachweis mit einem Klick zur Hand.
Reinigungsaufträge von Verwaltungen: So gewinnen Sie sie – und so behalten Sie sie
Eine Liegenschaftsverwaltung betreut oft Dutzende Objekte und will vor allem eines: keine Beschwerden der Mietenden. Reinigungsfirmen gewinnen solche Mandate mit einer Offerte auf Basis einer Begehung und eines klaren Leistungsverzeichnisses. Sie behalten sie mit festen Ansprechpersonen, dokumentierten Kontrollen und einer schnellen Reaktion auf Reklamationen.